FAQ – Fragen und Antworten
Kinder in der Krippe, im Kindergarten und im Hort als sozialpädagogische Fachkraft betreuen, beschäftigen und fördern. Darauf kommt es besonders an:
- Wahrnehmen und Achten jedes einzelnen Kindes und dessen Eigenschaften
- fürsorglicher und konsequenter Umgang mit Kindern
- Bedürfnisse des Kindes erkennen und zufriedenstellen
- erzieherisches Handeln planen und umsetzen
- Bereitschaft zum Singen, zur Bewegung, zu kreativem Gestalten
- Gespräche mit Kindern und Eltern
Die formale Voraussetzung ist mindestens ein erfolgreicher Hauptschulabschluss.
Persönlich solltest du Folgendes mitbringen:
- gute Deutschkenntnisse
- Kommunikationsstärke
- Konflikt- und Kritikfähigkeit
- Flexibilität,
- Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit
Du kannst dich jederzeit per E-Mail oder auf dem Postweg an der Berufsfachschule für Kinderpflege bewerben. Weitere Infos
Deine theoretische Ausbildung findet im Vollzeitunterricht an der Berufsfachschule statt.
Sie entspricht dem aktuellen Lehrplan und umfasst folgende Inhalte:
Unterrichtsfach | Stunden in der Jahrgangsstufe 10 | Stunden in der Jahrgangsstufe 11 |
Religionslehre und Religionspädagogik | 2 | 1 |
Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 |
Englisch | 2 | 1 |
Politik, Gesellschaft und Berufskunde | 2 | 2 |
Pädagogik und Psychologie | 3 | 4 |
Ökologie und Gesundheit | 2 | 2 |
Rechtskunde | – | 1 |
Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung | 1 | 2 |
Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung | 3 | 3 |
Werkerziehung und Gestaltung | 2 | 2 |
Musik und Musikerziehung | 2 | 2 |
Sport- und Bewegungserziehung | 2 | 2 |
hauswirtschaftliche Erziehung | 3 | 3 |
Säuglingsbetreuung | 2 | – |
sozialpädagogische Praxis | 6 | 7 |
Vormittags:
08.00-09.30 Uhr
09.30-09.45 Uhr Pause
09.45-11.15 Uhr
11.15-11.25 Uhr Pause
11.25-12.55 Uhr
12.55-13.40 Uhr Mittagspause
Nachmittags:
13.40-14.25 Uhr
14.25-15.10 Uhr
15.10-15.15 Uhr Pause
15.15-16.00 Uhr
Je nach Stundenplan hast du etwa zwei mal pro Woche Nachmittagsunterricht.
Am besten du fragst bei Kindergärten oder Kindertagesstätten in der Nähe deines Wohnorts nach und bewirbst dich dort. Die Praxisstelle muss sich im Umkreis von max. 50 km der Schule befinden. Falls du keine Praxisstelle gefunden hast, sind wir gerne bei der Suche behilflich.
Das erste Praktikum beginnt in der 10. Klasse nach den Herbstferien, im November mit einem einwöchigen Blockpraktikum. Die Arbeitszeit beträgt 38 Stunden in der Woche. Die Pausen sind gesetzlich vorgegeben und werden nicht miteingerechnet.
Nach dem Blockpraktikum hast du bis Ende des Schuljahres an einem festen Wochentag deinen Praxistag. Die reine Arbeitszeit des Praxistages beträgt mindestens fünf Stunden, wobei wir dir empfehlen, die Möglichkeit einer Arbeitszeitverlängerung in Anspruch zu nehmen, um möglichst viele Erfahrungen in der Praxis sammeln zu können. Zu Beginn des Schuljahres teilst du deiner Praxisstelle telefonisch den wöchentlichen Praxistag mit und weist darauf hin, dass du vor den Herbstferien ausschließlich Unterricht an der Schule hast.
Du wirst einmal im Halbjahr von deiner Praxislehrkraft an der Praxisstelle besucht, dabei werden Aufgabenstellungen von der Praxislehrkraft und der Praxisanleiterin bewertet. Du führst einen Arbeitszeitnachweis und erledigst festgelegte Aufgaben, über die du Berichte verfasst.
Ab Schuljahresbeginn findet der wöchentliche Praxistag statt. Die Arbeitszeit beträgt pro Praxistag mindestens sechs Stunden. Wie in der 10. Klasse gibt es Besuche der Praxislehrkraft sowie Arbeitszeitnachweise und Berichte, die notwendig sind für die Zulassung zur Prüfung.
In diesem Schuljahr sind zwei Blockpraktika vorgesehen, außerdem findet nach der schriftlichen Prüfung ein weiteres Praktikum statt.
In der 10. Klasse beträgt die reine Arbeitszeit des wöchentlichen Praxistages mindestens fünf Stunden. Beginn und Ende wird mit deiner Praxisstelle vereinbart, da die Arbeitszeiten auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet sind.
In der 11. Klasse beträgt die Arbeitszeit des wöchentlichen Praxistages mindestens sechs Stunden.
Das Schulgeld beträgt 146,00 € monatlich (12x im Jahr). Weitere Infos zu den anfallenden Kosten.
Nach zwei Jahren Vollzeitunterricht an der Berufsfachschule mit integrierten Praxiseinheiten wird die Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Kinderpfleger (m/w/d) abgelegt. Der Berufsabschluss eröffnet dir die Möglichkeit, weitere Berufsfachschulen und Fachschulen zu besuchen. Mit dem beruflichen Abschluss kann auch der mittlere Bildungsabschluss erworben werden.
Der mittlere Bildungsabschluss wird erworben, wenn du einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und in Englisch mindestens die Note 4 im Abschlusszeugnis erreichst.
Du kannst Tätigkeitsfelder in Kindertageseinrichtungen wahrnehmen, z.B.
- Kinderkrippe: für Kinder unter 3 Jahren
- Kindergarten: für Kinder von 3 – 6 Jahren
- Kinderhort: für Schulkinder
oder in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie
- heilpädagogische und sozialpädagogische Einrichtungen
- Kinder- und Jugendheime
- Familien
Mit der abgeschlossenen Ausbildung zum Kinderpfleger (m/w/d) stehen dir vielfältige Weiterqualifizierungen offen. Der Berufsabschluss eröffnet die Möglichkeit, weitere Berufsfachschulen und Fachschulen zu besuchen, z.B. die Fachakademie für Sozialpädagogik.
In folgenden Bereichen kannst du Zusatzqualifikationen erwerben, z.B.
- Erlebnispädagogik
- Montessoripädagogik
- Psychomotorik
Außerdem kannst du dich weiterbilden zum:
- Erzieher (m/w/d)
- Heilerziehungspfleger (m/w/d)
- Pflegefachkraft (w/m/d)